Gebäudereinigung Benz: Kosten und Mindestlohn 2025

Wie hoch sind die Preise für Einzel-, Grund- & Unterhalstsreinigung im Jahr 2025?

Die Kosten für Unterhaltsreinigung variieren stark, abhängig von der Reinigungsfläche [Material, Zustand etc.], der Reinigungsfrequenz und erforderlicher Zusatzleistungen [Maschienenreinigung erforderlich?].

Im Jahr 2025 müssen Sie für den Einzelauftrag mit durchschnittlichen Stundenpreisen zwischen 32 und 50 Euro rechnen, wobei die genauen Preise je nach Dienstleistung und Art der Reinigung schwanken.
Die durchschnittlichen Stundensätze sehen wie folgt aus: Standardreinigungen: 32–40 Euro pro Stunde. Sonder-, Grund- oder Intensivreinigungen: 40–50 Euro pro Stunde.

Die Preise gelten für den Einzelauftrag, nicht rückwirkend oder für künftige Aufträge. Grundsätzlich gelten unsere Preise zuzüglich der am Tag der Arbeitsausführung geltenden Mehrwertsteuer.

Wie hoch ist der Mindestlohn für die Reinigung im Jahr 2025?
Seit 01.01.2025 liegt der Mindestlohn der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) bei 14,25* Euro pro Arbeitsstunde.
Seit 01.01.2025 liegt der Mindestlohn der Lohngruppe 6 für Glas- und Fassadenreinigungung bei 17,65* Euro pro Arbeitsstunde.
* jeweil zuzüglich der Lohnnebenkosten und der Betrieblichen Personalkosten

Wer muss den Mindestlohn bezahlen:

Jedes Unternehmen, das gewerblich Reinigungsdienstleistungen anbietet und Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, wird durch die Allgemeinverbindlichkeit verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Tarifträgerverband und unabhängig von seinem Sitz im In- oder Ausland, die allgemeinverbindlichen Mindestlöhne zu zahlen. Dies gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer

Mindestlohn für privaten Winterdienst, Reinigung von Freiflächen und einfache Reinigungsarbeiten ("Reinigung nach Hausfrauenart")

Der private Winterdienst, die Reinigung von Freiflächen sowie einfache Reinigungsarbeiten ("Reinigung nach Hausfrauenart") unterliegen dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und sind Mindestlohnpflichtig im Rahmen des Geltungsbereich der Tarifverträge für die Gebäudereinigung, das gilt auch für Hausmeister- und andere betriebe.

Auch Betriebe, die Winterdienst und/ oder einfache Reinigungsarbeiten ("Reinigung nach Hausfrauenart") ausführen, werden vom betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge für die Gebäudereinigung erfasst.

Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Betrieb in die Handwerksrolle (§ 6 HandwO) bzw. in das Verzeichnis nach § 19 HandwO eingetragen ist. Maßgebend ist allein, dass der Betrieb tatsächlich Reinigungsleistungen erbringt.

Beim betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge für die Gebäudereinigung, der auch die; "Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes" umfasst, besteht eine Überschneidung mit der neu in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommenen Branche "Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst".

Gemäß Abs.8 des AEntG betreffen "Straßenreinigung und Winterdienst" im Rahmen der Abfallwirtschaft nur öffentliche Verkehrsflächen.

Die Reinigung privater Verkehrsflächen einschließlich dortigem Winterdienst unterfällt also nur der Gebäudereinigung.

Wie hoch ist der Mindestlohn für die Rreinigungsarbeiten im Jahr 2026?
Zum 01.01.2026 Steigt der Mindestlohn der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) auf 15,00* Euro pro Arbeitsstunde.

Wie hoch ist der Mindestlohn für Fensterreinigung im Jahr 2026?
Zum 01.01.2026 Steigt der Mindestlohn der Lohngruppe 6 für Glas- und Fassadenreinigungung auf 18,40* Euro pro Arbeitsstunde.
* jeweil zuzüglich der Betriebs- Personal- und Lohnnebenkosten

weitere Leistungen: