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Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk wieder in Kraft


Die rund 860 000 Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk haben wieder einen Mindestlohn. Er tritt am 10. März 2010 in Kraft.


Durch die Rechtsverordnung wird der zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Bundesinnungsverband für das Gebäudereiniger-Handwerk bereits am 29. Oktober letzten Jahres abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag auf alle in- und ausländischen Betriebe der Branche erstreckt, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.


„Jeder Unternehmer, der an die in der Gebäudereinigung Beschäftigten weniger als den Mindestlohn zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Geldbußen bis zu 500.000 Euro rechnen!“, sagt Frank Wynands, Vorstandsmitglied der IG BAU und zuständig für das Gebäudereinigerhandwerk. „Die Warterei auf den Mindestlohn hat alle Beteiligten unnötig Zeit, Geld und Nerven gekostet“.


Nach dem Tarifvertrag vom 29. Oktober 2009 beträgt der Mindestlohn für die Beschäftigten in der Innenreinigung künftig 8,40 Euro im Westen und 6,83 Euro im Osten, der Mindestlohn für Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung 11,13 Euro im Westen und 8,66 Euro im Osten.


Mit Wirkung ab 01.01.2011 erhöhen sich diese Sätze auf 8,55 Euro (Innenreinigung West) bzw. 7,00 Euro (Innenreinigung Ost) sowie 11,33 Euro (Glas- und Fassadenreinigung West) bzw. 8,88 Euro (Glas- und Fassadenreinigung Ost).



Hinweis/e: Das Unternehmen „Gebäudereinigung Benz“ ist Bestandteil des Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen „Gebäudeservice Stefan Benz“ mit Hauptsitz in Trier.